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   FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07 A E G U H L, 14 V 4646/07, 14 V 4646/07 A, 14 V 4646/07 E, 14 V 4646/07 G   

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https://dejure.org/2008,80249
FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07 A E G U H L, 14 V 4646/07, 14 V 4646/07 A, 14 V 4646/07 E, 14 V 4646/07 G (https://dejure.org/2008,80249)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2008 - 14 V 4646/07 A E G U H L, 14 V 4646/07, 14 V 4646/07 A, 14 V 4646/07 E, 14 V 4646/07 G (https://dejure.org/2008,80249)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2008 - 14 V 4646/07 A E G U H L, 14 V 4646/07, 14 V 4646/07 A, 14 V 4646/07 E, 14 V 4646/07 G (https://dejure.org/2008,80249)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener Daten abweichend von eingereichten Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen; Pflicht im Taxigewerbe zur Aufbewahrung erstellter Schichtzettel als sog. Einnahmeursprungsaufzeichnungen; ...

  • Judicialis

    AO § 162 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung; Taxiunternehmen; Schichtzettel; Schätzungsgrundlagen; Unbillige Härte - Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener Daten abweichend von eingereichten Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Umsätzen und Gewinnen eines Taxiunternehmens aufgrund vorhandener Daten abweichend von eingereichten Steuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Die Verletzung der Aufbewahrungsfrist begründet die Schätzungsbefugnis des Finanzamtes (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFH/NV 2004, 599).

    Für Einzelheiten verweist das Gericht auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 26. Februar 2004 (XI R 25/02, BStBl II 2004, 599), dem das Gericht folgt.

  • BFH, 05.03.1998 - VII B 36/97

    Geschäftsführerhaftung: erforderliche Überwachungsmaßnahmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510;vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne dieser Vorschriften liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes Nachteile drohen, die durch eine etwaige spätere Rückzahlung des eingezogenen Betrages nicht ausgeglichen werden oder nur schwer gutzumachen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (BFH-Beschlüsse vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, 510;vom 5. März 1998 VII B 36/97, BFH/NV 1998, 1325).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Einer Prüfung der Billigkeitsfrage bedarf es allerdings nicht, wenn -wie hier- der Rechtsbehelf in der Hauptsache offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat; denn dann ist die Aussetzung der Vollziehung in jedem Fall zu versagen (BFH-Beschluss vom 24. November 1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295 m.w.N.).
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Die durchgeführte Schätzung erscheint insgesamt in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig; sie entspricht damit den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 594, 597 und vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Die durchgeführte Schätzung erscheint insgesamt in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig; sie entspricht damit den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 594, 597 und vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226).
  • BFH, 21.02.1990 - X R 54/87

    Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Da die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Buchführung des Antragstellers wegen der mangelhaften Kassenführung entkräftet sei, genüge nach der Rechtsprechung eine grobe Zuschlagsschätzung (BFH-Urteil vom 21.02.1980 X R 54/87, BFH/NV 1990, 683).
  • BFH, 07.02.2007 - V B 161/05

    NZB: sog. Schichtzettel im Taxigewerbe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Im Taxigewerbe sind erstellte Schichtzettel als sogenannte Einnahmeursprungsaufzeichnungen grundsätzlich aufzubewahren (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007, V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei der summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 I B 109/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes BFH/NV 2005, 1782 m.w.N.).
  • BFH, 04.06.1996 - VIII B 64/95

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.03.2008 - 14 V 4646/07
    Im Aussetzungsverfahren obliegt es dem Antragsteller, die antragsbegründenden Tatsachen darzulegen und mit den im Aussetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1996, VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895).
  • BFH, 13.03.2000 - III B 62/99

    Beschwerde gegen PKH-Ablehnung; Erfolgsaussichten i.S.v. § 114 Satz 1 ZPO

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 5 Ss OWi 19/97
  • FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 1100/13

    Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der

    Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.; BFH-Beschlüsse vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; vom 28.11.2012 - X B 74/11, BFH/NV 2013, 766; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).

    Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a.a.O.; BFH-Beschlüsse vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; vom 28.11.2012 - X B 74/11, BFH/NV 2013, 766; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).

  • FG Köln, 27.08.2013 - 3 V 3747/12

    Taxiunternehmen, Schätzungsbefugnis, Aufbewahren der Schichtzettel, Höhe der

    Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a.a.O.; BFH-Beschlüsse vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; vom 28.11.2012 - X B 74/11, BFH/NV 2013, 766; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
  • FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 90/08

    Einkommensteuerrecht, Umsatzsteuerrecht: Zur Frage, ob und gegebenenfalls in

    Aus den Schichtzetteln müssen sich die jeweiligen Fahrer, die Daten einer Schicht, Schichtbeginn und -ende, "Total- und Besetztkilometer", die gefahrenen Touren, die Fahrpreise, die Tachostände, die Fahrten ohne Uhr, die Gesamteinnahmen, die Lohnabzüge und sonstigen Abzüge, die verbleibenden Resteinnahme und die an den Unternehmer abgelieferten Beträge ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 26.02.2004, a. a. O.; BFH-Beschluss vom 07.02.2007 - V B 161-162/05, BFH/NV 2007, 1208; Urteile des FG Düsseldorf vom 28.03.2008 - 11 V 110/08 A und vom 01.04.2008 - 14 V 4646/07 A, beide in juris).
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